Versammlungen der Studierendenschaft

In besonderen, die ganze Studierendenschaft betreffenden Fällen, kann eine Versammlung der Studierendenschaft einberufen werden. Dies kann entweder der Allgemeine Studierendenausschuss, das Studierendenparlament oder 3% der Studierendenschaft tun. Näheres zur Versammlung der Studierendenschaft regelt Teil 4 der Satzung.

„Die Studierendenschaft und die Klimakrise – was tun?“ – Versammlung der Studierendenschaft am 26.11.2019

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Protokoll
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Beschluss